BFH - 16.06.1971 (I R 85/69) - DRsp Nr. 1997/10589
BFH, vom 16.06.1971 - Aktenzeichen I R 85/69
DRsp Nr. 1997/10589
»Erfahrungssätze bieten dem Richter nur ein Mittel zur rechtlichen Einordnung von Tatsachen. Sie können - auch was die der Rückstellung für Beitragsrückerstattung in der Lebensversicherung zugewiesenen Beträge betrifft - die Feststellung der Tatsachen nicht ersetzen.«
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