BFH - 16.06.1971 (IV R 84/70) - DRsp Nr. 1997/10980
BFH, vom 16.06.1971 - Aktenzeichen IV R 84/70
DRsp Nr. 1997/10980
»1. Wird bei Veräußerung von forstwirtschaftlich genutztem Grund und Boden mit aufstehendem Holz ein einheitlicher Kaufpreis gezahlt, der die Teilwerte übersteigt, so ist bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns der Kaufpreis in der Regel nach dem Verhältnis der Teilwerte der einzelnen veräußerten Wirtschaftsgüter aufzuteilen. 2. Bei der Bewertung eines Waldbestandes ist die sog. konventionelle Bewertungsmethode anzuwenden; die Zukunftsaussichten der Forstwirtschaft können nicht berücksichtigt werden.«
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