BFH - 16.07.1971 (III R 68/69) - DRsp Nr. 1997/10665
BFH, vom 16.07.1971 - Aktenzeichen III R 68/69
DRsp Nr. 1997/10665
»Werden gleichzeitig Revision und Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision eingelegt, so verbleibt es im Falle der Verwerfung der Beschwerde als unzulässig für die Zulässigkeit der Revision bei den Fristen des § 120 Abs. 1FGO.«