I. Streitig ist bei der Einkommensteuerveranlagung 1969 (Streitjahr) die Steuerbefreiung eines bei Umwandlung einer GmbH auf eine Einzelfirma entstandenen Übernahmegewinns (§ 8, § 25 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei Änderung der Unternehmensform vom 14. August 1969, BGBl I 1163, BStBl I 498 -Umwandlungssteuergesetz/UmwStG 1969-).
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