BFH - 16.11.1971 (VI R 133/69) - DRsp Nr. 1997/10808
BFH, vom 16.11.1971 - Aktenzeichen VI R 133/69
DRsp Nr. 1997/10808
»Verpflegungsmehraufwendungen können pauschal als Werbungskosten anerkannt werden, wenn ein Arbeitnehmer im Anschluß an den Dienst Fortbildungsveranstaltungen an einer Verwaltungsakademie besucht. Die Regelmäßigkeit ist gegeben, wenn er während des ganzen Semesters an der Mehrzahl der Arbeitstage mehr als 12 Stunden von der Wohnung abwesend ist.«
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