BFH - 17.01.1989 (VII R 88/86) - DRsp Nr. 1998/3675
BFH, vom 17.01.1989 - Aktenzeichen VII R 88/86
DRsp Nr. 1998/3675
1. Zur Frage der Haftung des Geschäftsführers für Steuern, die erst nach Niederlegung seines Amtes fällig werden.2. Zur Haftung des Nachfolgegeschäftsführers für die von seinem Vorgänger nicht an das Finanzamt abgeführten Steuern.3. Kommt eine Haftung sowohl des ausgeschiedenen Geschäftsführers als auch des Nachfolgegeschäftsführers in Betracht, so muß das Finanzamt - spätestens in der Einspruchsentscheidung - sein Auswahlermessen begründen.
Tatbestand:
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