BFH vom 17.03.1994
VI R 120/92
Normen:
AO § 162 ;
Fundstellen:
BStBl II 1994, 536
Vorinstanzen:
FG München,

BFH - 17.03.1994 (VI R 120/92) - DRsp Nr. 1997/16443

BFH, vom 17.03.1994 - Aktenzeichen VI R 120/92

DRsp Nr. 1997/16443

»Fordert das FA in einem Haftungsbescheid vom Arbeitgeber Lohnsteuer wegen Zuwendungen von Arbeitslohn in einer Vielzahl von Fällen nach, so ist die Höhe der Lohnsteuer trotz des damit verbundenen Arbeitsaufwandes grundsätzlich individuell zu ermitteln und nicht mit einem durchschnittlichen Steuersatz zu schätzen. Etwas anderes gilt dann, wenn entweder die Voraussetzungen des § 162 AO 1977 für eine Schätzung der Lohnsteuer vorliegen oder der Arbeitgeber mit der Berechnung der Haftungsschuld mit einem durchschnittlichen Steuersatz einverstanden ist.«

Normenkette:

AO § 162 ;

Gründe: