I. Streitig ist bei der Körperschaftsteuerveranlagung 1972 des Klägers und Revisionsklägers (Kläger), einer Unterstützungskasse in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, ob die Körperschaftsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 7 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) vor allem deshalb zu versagen ist, weil der Kläger als Kommanditist an seinem Trägerunternehmen beteiligt ist.
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