BFH vom 17.10.1979
I R 31/76
Normen:
GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 129, 275
BStBl II 1980, 160

BFH - 17.10.1979 (I R 31/76) - DRsp Nr. 1997/14384

BFH, vom 17.10.1979 - Aktenzeichen I R 31/76

DRsp Nr. 1997/14384

»Die Werte sog. Sonderbetriebsmittel, die einem Gewerbetreibenden aufgrund eines Vertrags besonderer Art oder aufgrund eines einem Leihverhältnis nahekommenden Rechtsverhältnisses von einem Auftraggeber unentgeltlich zur Nutzung überlassen worden sind, sind dem Gewerbekapital des Nutzenden nicht hinzuzurechnen.«

Normenkette:

GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 2 ;

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist ein Unternehmen der ...industrie. Sie befaßt sich mit der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiete der ....

Bei der Festsetzung des Gewerbesteuermeßbetrags 1969 entstand Streit über die Hinzurechnung sog. Sonderbetriebsmittel nach § 12 Abs. 2 GewStG in Höhe von ... DM.