Im Hauptverfahren ist streitig, ob zwischen dem Kläger, Revisionskläger und Antragsteller (Kläger) und seinem Vater in den Streitjahren 1974 und 1975 eine Mitunternehmerschaft nach § 15 (Abs. 1) Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestand. Der Beklagte, Revisionsbeklagte und Antragsgegner (das Finanzamt -FA-) hat es mit Bescheid vom 23. Januar 1978 abgelehnt, eine gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb durchzuführen (§ 180 Abs. 1 Nr. 2a der Abgabenordnung -
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