I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Rechtsanwalt und Notar. Am 31. Oktober 1963 schloß er mit seinem Schwiegervater, dem Rechtsanwalt und Notar E. einen Sozietätsvertrag. Darin war ua vereinbart, daß "von allen Einnahmen einschließlich derjenigen aus dem Notariat" nach Abzug der Unkosten E. 75 % und der Kläger 25 % mit der Maßgabe erhalten sollen, daß eine spätere Änderung dieser Sätze vorbehalten ist (Ziffer III. der Vereinbarung). Des weiteren bestimmte der Vertrag wörtlich:
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