BFH - 18.02.1970 (I R 33/68) - DRsp Nr. 1997/10102
BFH, vom 18.02.1970 - Aktenzeichen I R 33/68
DRsp Nr. 1997/10102
»Der Dauerschuldcharakter einer Verbindlichkeit ist nicht deshalb zu verneinen, weil dem Gläubiger bei Einräumung des Kredits die Absicht des Schuldners bekannt war, sein Vermögen auf ein Schwesterunternehmen zu übertragen, und der Schuldner seine Absicht innerhalb von 12 Monaten seit der Aufnahme des Kredits durchführte.«
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