I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) wohnt in G. und war im Streitjahr 1989 als Angestellter einer Versicherung tätig. lhm war seit dem Jahre 1987 bis auf weiteres ein Arbeitsplatz in der sog. Springergruppe zugewiesen worden. Währendderganzjährigen Springertätigkeit im Streitjahr war er an 115 Tagen in der Hauptgeschäftsstelle in G. eingesetzt. An 97 Tagen war er an vier verschiedene Geschäftsstellen abgeordnet worden. Sein Einsatz erfolgte jeweils für die Dauer der Abwesenheit eines Sachbearbeiters aufgrund von Urlaubs-, Krankheits- und Lehrgangszeiten.
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