I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Steuerpflichtige) hat ihren Sitz im Ausland. Sie produziert dort u.a. Spezialprofile und Fertigbauelemente aus Aluminium. Unter Vermittlung ihrer in X ansässigen Vertreterin, der Firma S, führte sie im Jahre 1962 drei Behördenaufträge aus. Die Steuerpflichtige reichte am 22. September 1964 eine von Ihrem damaligen Bevollmächtigten, dem Steuerbevollmächtigten N unterzeichnete Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1963 ein.
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