Das Finanzamt - FA - (Beklagter und Revisionsbeklagter) veranlagte die Klägerin für 1962 und 1963 zur Vermögensteuer. Die Klägerin machte Befreiung von der Vermögensteuer als öffentlich-rechtliche Feuerversicherungsanstalt nach § 3a Nr. 5 des Vermögensteuergesetzes in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 1961 vom 13. Juli 1961 (BGBl I 1961 S. 981, BStBl I 1961, 444) - im folgenden VStG a.F. - geltend. Der Einspruch gegen diese Veranlagungen war ohne Erfolg.
Das Finanzgericht (FG) hat die Klage abgewiesen. Es stellte fest, daß die Klägerin in den Jahren 1962 und 1963 neben der Feuerversicherung und anderen Sachversicherungen zu rund 41 v.H. die Haftpflicht-, Unfall- und Kraftfahrzeug(HUK)Versicherung betrieben habe.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|