I. Der Revisionsbeklagte (Steuerpflichtiger) besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und bezieht vom Amt für Verteidigungslasten Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, die dem Steuerabzug unterliegen. Er heiratete im Jahre 1956 eine amerikanische Staatsbürgerin, welche in den Streitjahren 1963 und 1964 als Lehrerin in H. für Schulen der US-Streitkräfte tätig war. Die Eheleute bewohnten mit ihren Kindern eine ihnen je zur Hälfte gehörende Eigentumswohnung in H. .
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