I. Streitig ist im Rahmen der einheitlichen Gewinnfeststellung für 1966, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Sonderabschreibung nach § 14 des Berlinhilfegesetzes vom 19. August 1964 (BGBl I, 674, BStBl I 1964, 509) - BHG - auf ein vom Steuerpflichtigen angeschafftes im Bau befindliches Gebäude gewährt werden kann.
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