BFH - 19.08.1971 (V R 18/71) - DRsp Nr. 1997/10760
BFH, vom 19.08.1971 - Aktenzeichen V R 18/71
DRsp Nr. 1997/10760
»1. Der Begriff des Wirtschaftsguts ist für Zwecke der Selbstverbrauchbesteuerung nach einkommensteuerlichen Grundsätzen zu bestimmen. Erweiterungs- und Verbesserungsinvestitionen sind kein Selbstverbrauch. 2. Das Rohrnetz innerhalb der Wasserversorgungsanlage einer Dorfgemeinde ist als ein Wirtschaftsgut anzusehen. Werden in einem solchen Fall das Hauptnetz erweitert und neue Hausanschlüsse gelegt, tritt keine Selbstverbrauchsteuerpflicht ein.«