BFH - 20.01.1971 (I R 147/69) - DRsp Nr. 1997/10441
BFH, vom 20.01.1971 - Aktenzeichen I R 147/69
DRsp Nr. 1997/10441
»Veräußert ein Betriebsinhaber ein einzelnes Wirtschaftsgut gegen Gewährung eines Leibrentenstammrechts seitens des Erwerbers, so ist das Leibrentenstammrecht mit seinem versicherungsmathematisch errechneten Wert zu aktivieren. Eine Versteuerung der laufenden Rentenzahlungen wie im Falle der Veräußerung eines ganzen Betriebes oder Teilbetriebes gegen Gewährung eines Leibrentenstammrechts ist nicht zulässig.«
Gründe:
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