BFH - 20.01.1984 (VI R 16/82) - DRsp Nr. 1997/15950
BFH, vom 20.01.1984 - Aktenzeichen VI R 16/82
DRsp Nr. 1997/15950
»Eine eigenhändige Unterschrift i.S. des § 60 Abs. 1 Satz 2 EStDV (§ 42 Abs. 2 Satz 4 EStG) liegt bei Verwendung von vorab unterschriebenen Unterschriftszetteln auch dann nicht vor, wenn dem Steuerpflichtigen vor Absendung der Steuererklärung an das FA eine "Vorausberechnung" seines Steuerberaters, aus der die Besteuerungsgrundlagen ersichtlich sind, zugegangen ist mit der Aufforderung, dem Steuerberater etwaige Änderungen unverzüglich mitzuteilen (Anschluß an BFH-Urteil vom 08.07.1983 VI R 80/81 , BFHE 139, 158, BStBl II 1984, 13).«