BFH vom 20.02.1970
III R 75/66
Fundstellen:
BFHE 98, 553
BStBl II 1970, 484

BFH - 20.02.1970 (III R 75/66) - DRsp Nr. 1997/10077

BFH, vom 20.02.1970 - Aktenzeichen III R 75/66

DRsp Nr. 1997/10077

»1. Es bestehen keine Bedenken dagegen, den gemeinen Wert lizenzierter Erfindungen in sinngemäßer Anwendung des § 10 BewG i.d.F. vor BewG 1965 durch Kapitalisierung des Reinertrags zu ermitteln. Die für die Kapitalisierung anwendbaren Vervielfacher sind nach der Rentenformel für nachschüssige Renten zu bestimmen. Entsprechend den tatsächlichen Erfahrungen über die durchschnittliche Gesamtnutzungsdauer patentierter Erfindungen ist dabei allgemein von einer Verzinsung von 12,5 v.H. auszugehen. 2. Im Verfahren vor den Finanzgerichten ist eine Streitverkündung nicht statthaft.«

Fundstellen
BFHE 98, 553
BStBl II 1970, 484