BFH - 20.04.1971 (VII B 15/70) - DRsp Nr. 1997/10714
BFH, vom 20.04.1971 - Aktenzeichen VII B 15/70
DRsp Nr. 1997/10714
»1. Der Bescheid, durch den eine Marktordnungsstelle die von ihr erteilte Genehmigung zur abschöpfungsfreien Einfuhr einer Ware widerruft, ist ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt. Die in ihm ausgesprochene Rechtsfolge tritt deshalb unabhängig davon ein, ob der Widerruf rechtmäßig ist. 2. Gegen die Festsetzung der infolge eines solchen Widerrufsbescheids entstandenen Abschöpfungsschuld kann der Abgabepflichtige keine Einwendungen erheben, welche die Rechtmäßigkeit des Widerrufs betreffen.«