BFH - 20.04.1971 (VII R 95/68) - DRsp Nr. 1997/10541
BFH, vom 20.04.1971 - Aktenzeichen VII R 95/68
DRsp Nr. 1997/10541
»1. Das StBerG und die DVStBerG verbieten nicht, den schriftlichen und den mündlichen Teil der Steuerberater- oder der Steuerbevollmächtigtenprüfung als gleichwertig zu berücksichtigen. 2. Lösungshinweise und Bewertungsvorschläge für die Prüfenden sind nur eine unverbindliche Hilfe für die gleichmäßige Beurteilung der inhaltlichen Lösung der Prüfungsarbeiten.«
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