BFH - 20.11.1979 (VI R 112/79) - DRsp Nr. 1997/14364
BFH, vom 20.11.1979 - Aktenzeichen VI R 112/79
DRsp Nr. 1997/14364
»Die Verwaltungsanweisung in Abschn. 15 LStR 1972, die Gewährung der steuerfreien Annehmlichkeit von 1,50 DM je arbeitstäglicher Mahlzeit eines Arbeitnehmers davon abhängig zu machen, daß für die Bemessung des geldwerten Vorteils der Mahlzeit ihr ortsüblicher Mittelpreis, nicht aber ihr Wert nach der wesentlich günstigeren Sachbezugsverordnung angesetzt wurde, widersprach nicht der seinerzeit geltenden Rechtslage.«