I. Die Kläger, Revisionsbeklagten und Anschlußrevisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr 1975 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden. Der Ehemann (Kläger) ist angestellter Geschäftsführer eines Lokals in Nürnberg, das im rustikal-altbayerischen Stil gehalten ist. Der Kläger, der im Lokal gelegentlich auch bedient, ist, wie auch das gesamte übrige Bedienungspersonal, verpflichtet, im Dienst eine dem Charakter des Lokals entsprechende Kleidung zu tragen, nämlich einen Trachtenanzug. Vorgeschrieben ist nicht eine besondere Tracht, sondern allgemeine Trachtenkleidung.
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