I. Der Revisionsbeklagte (Steuerpflichtige), ein Obstlandwirt, veräußerte 1961 eine 9.692 qm große, mit Obstbäumen bestandene, aber als Bauerwartungsland ausgewiesene Parzelle für 8 DM pro qm an die Stadt X, die auf diesem Grundstück Wohngebäude errichten wollte. Streitig ist, ob der Kaufpreis zum Teil ein Entgelt für den auf dem Grundstück vorhandenen Baumbestand enthält.
Entgegen der Auffassung des Steuerpflichtigen bejahte der Revisionskläger (Finanzamt - FA -) diese Frage.
Der Einspruch des Steuerpflichtigen blieb ohne Erfolg.
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