I. Die Steuerpflichtige betreibt einen Fach- und Kunstbücher-Verlag. Streitig war noch, ob das FA die Einkommensteuerfestsetzung für 1963 im Anschluß an eine Betriebsprüfung ändern und dabei von einem durch Aktivierung der Kosten für Schutzumschläge und Klischees erhöhten Aktivposten "Warenbestände" ausgehen konnte. Bei der Betriebsprüfung beanstandete der Prüfer unter anderem, daß bei der Warenbewertung die Kosten für Schutzumschläge und Klischees nicht als Teil der Herstellungskosten der Bücher und Halbfertigerzeugnisse (Rohbögen) mit aktiviert worden seien.
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