BFH - 21.04.1971 (I R 97/68) - DRsp Nr. 1997/10639
BFH, vom 21.04.1971 - Aktenzeichen I R 97/68
DRsp Nr. 1997/10639
»Zinsen für Schulden, die zum Erwerb einer Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft aufgenommen worden sind, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, soweit ihnen nicht steuerbefreite Erträge aus dieser Beteiligung gegenüberstehen.«
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