I. Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine KG, deren einzige Komplementärin eine GmbH ist. Bei der einheitlichen Gewinnfeststellung für das Jahr 1969 begehrte die Klägerin die Übertragung stiller Reserven auf Ersatzbeschaffungen (Abschn 35 der Einkommensteuer-Richtlinien -
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