BFH - 21.10.1971 (IV R 305/65) - DRsp Nr. 1997/10888
BFH, vom 21.10.1971 - Aktenzeichen IV R 305/65
DRsp Nr. 1997/10888
»Ein Versicherungsvertreter hat Provisionsansprüche für diejenigen von ihm vermittelten Lebensversicherungsverträge zu aktivieren, für die die Erstprämie am Bilanzstichtag bereits bezahlt war. Das gilt auch dann, wenn anstelle von Einmalprovisionen laufende Provisionen nach Maßgabe der Prämienzahlungen vereinbart wurden.«