I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Alleinerbin der am 1. Mai 1976 verstorbenen A (Steuerpflichtige).
Die Steuerpflichtige, die an einer GmbH beteiligt war, veräußerte am 22. September 1972 -ebenso wie andere Gesellschafter- ihre im Privatvermögen gehaltenen Geschäftsanteile zum Preis von 310 v.H. des Nominalwerts und übertrug die Geschäftsanteile auf die Erwerberin. Nach dem Veräußerungsvertrag sollten Nutzungen und Lasten der veräußerten Geschäftsanteile rückwirkend zum 1. Januar 1972 auf die Erwerberin übergehen. Der Kaufpreis sollte erst am 31. Dezember 1973 fällig werden.
Als sich 1973 günstige Festgeldanlagemöglichkeiten boten, wünschten einige Veräußerer der Geschäftsanteile die vorzeitige Auszahlung des Kaufpreises.
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