I. Der Kläger ist zu einem Vierteljahrsbetrag von 530,50 DM veranlagt worden. Er ist außerdem als Alleinerbe seines verstorbenen Vaters zur Zahlung eines Vierteljahrsbetrags von 4.225,75 DM verpflichtet. Im Oktober 1953 wurde das Konkursverfahren über das Vermögen des Klägers und seines Vaters eröffnet.
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