I. Der Kläger, ein städtischer Beamter, wurde Anfang März 1946 durch Verschulden eines Angehörigen der amerikanischen Streitkräfte überfahren. Er ist hierdurch zu 50 v.H. in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert. Da der Unfall als Dienstunfall anerkannt ist, erhält der Kläger nach Art. 152 des Bayerischen Beamtengesetzes vom 18. Juli 1960 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 161 - GVBl S. 161 -) ab 1. September 1960 - dem Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes (Art.
Den Antrag auf Erlaß der Kraftfahrzeugsteuer gemäß §
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