BFH - 22.10.1971 (III R 52/70) - DRsp Nr. 1997/10847
BFH, vom 22.10.1971 - Aktenzeichen III R 52/70
DRsp Nr. 1997/10847
»Ein Verein, dessen Haupttätigkeit darin besteht, als Fachverband für das gesamte Zelt- und Wohnwagenwesen den Zusammenschluß aller Zelt- und Wohnwagenwanderer auf sportlicher Grundlage und deren Interessenvertretung durch Zusammenarbeit mit Behörden und Verbänden zu betreiben, dient nicht unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des § 17StAnpG und ist nicht vermögensteuerfrei nach § 3 Abs. 1 Nr. 6VStG.«