BFH - 23.01.1980 (II R 93/76) - DRsp Nr. 1997/14432
BFH, vom 23.01.1980 - Aktenzeichen II R 93/76
DRsp Nr. 1997/14432
»Nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist das Halten eines Tiefladeanhängers, den ein Bauunternehmer verwendet, um Planierraupen, Zugraupen und Tiefpflüge an den Arbeitsplatz zu befördern und dort (im Auftrage von Teilnehmergemeinschaften der Flurbereinigung, von Wasser- und Bodenverbänden und von anderen Verbänden) Arbeiten zur Bodenverbesserung durchzuführen.«