Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist von Beruf Maurer- und Stahlbetonbaumeister, Bau-Ingenieur und Architekt. Bis Ende September 1971 war er als Bauingenieur im Angestelltenverhältnis tätig. Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit war er im Jahr 1970 aus dem Kreis O nach D versetzt worden. Ab Oktober 1971 arbeitete er als selbständiger Architekt. Zum 1. Januar 1972 meldete er ein Gewerbe mit dem Gegenstand Bauherr im eigenen und fremden Namen sowie Baubetreuung in fremdem Namen und für fremde Rechnung an. Für die Streitjahre 1972 bis 1975 erklärte er Einkünfte aus dieser gewerblichen Tätigkeit und aus selbständiger Tätigkeit als Architekt.
Nach Aufnahme seiner Tätigkeit in D führte der Kläger folgende Grundstücksankäufe und Grundstücksverkäufe durch:
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