Der Beschwerdeführer zu 1. ist Türke; er arbeitet seit 1967 in der Bundesrepublik Deutschland. Seine Familie wohnt in der Türkei. Der Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) lehnte die vom Beschwerdeführer zu 1. begehrte Berücksichtigung von Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung ab. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhob der Beschwerdeführer zu 1. hiergegen Klage. Im Klageverfahren wurde der Beschwerdeführer zu 1. von den Gewerkschaftssekretären der Deutschen Postgewerkschaft A, B und C vertreten.
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