BFH - 23.07.1971 (III R 60/70) - DRsp Nr. 1997/10679
BFH, vom 23.07.1971 - Aktenzeichen III R 60/70
DRsp Nr. 1997/10679
»Hat ein Steuerpflichtiger einen Wohnsitz im Sinne des Art. 8 Abs. 1 DBAS sowohl in der Schweiz als auch in der BRD und hält er sich in der BRD nur auf, um seine bisherige berufliche oder geschäftliche Tätigkeit abzuwickeln, während es sein Hauptbestreben ist, seinen Lebensabend in der Schweiz zu verbringen, so ist als Mittelpunkt seiner persönlichen und geschäftlichen Interessen im Sinne Art. 8 Abs. 2 DBAS die Schweiz anzusehen.«
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