I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), der im Streitjahr 1975 in E wohnte, begann am 11. Januar 1975 mit dem zweijährigen Ganztagsstudium an dem Institut für Industrie-Betriebswirtschaft der deutschen Angestelltenakademie (DAA) in N. Zuvor war er in N als Industriekaufmann beschäftigt gewesen. Seine Ehefrau war im Streitjahr in E als ....tätig. Nach Beendigung seines Studiums an der DAA war der Kläger als Assistent des Leiters für das Finanzwesen und Rechnungswesen beschäftigt; seine Berufsbezeichnung lautet "Praktischer Betriebswirt (DAA)".
Im Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich 1975 machte er u.a. Mehraufwendungen für Verpflegung am Fortbildungsort in Höhe von 2912 DM nach Dienstreisegrundsätzen (Abschn. 25 Abs. 6 Nr. 3a und b der
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