BFH vom 24.01.1980
IV R 157/78
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFHE 129, 490
BStBl II 1980, 271

BFH - 24.01.1980 (IV R 157/78) - DRsp Nr. 1997/14441

BFH, vom 24.01.1980 - Aktenzeichen IV R 157/78

DRsp Nr. 1997/14441

»Erwirbt ein Arbeitnehmer einer KG einen Kommanditanteil an der KG und wird ihm eine Mitunternehmerstellung eingeräumt, so gehört die von dem Arbeitnehmer weiterhin bezogene Tätigkeitsvergütung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 EStG. Etwas anderes kann nur gelten, wenn das Zusammentreffen von Mitunternehmerschaft und Arbeitsverhältnis nur zufällig (z.B. Erbfall), vorübergehend und kurzfristig ist.«

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 ;

Gründe: