BFH - 24.06.1971 (V R 42/67) - DRsp Nr. 1997/10605
BFH, vom 24.06.1971 - Aktenzeichen V R 42/67
DRsp Nr. 1997/10605
»1. Die "Garantiezahlung" des Filmverleihers an den Filmproduzenten während der Produktionszeit gegen Übertragung der künftigen Urheberrechte am Film zur Auswertung kann in der Regel nicht als Darlehen, sondern muß als Entgelt beurteilt werden. Garantiezahlungen an einen Westberliner Produzenten vor dem 30.04.1962 sind daher bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten zur Berechnung der Umsatzsteuer heranzuziehen. 2. zur Auslegung von Filmverleihverträgen.«
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