BFH - 24.07.1979 (VII K 7/77) - DRsp Nr. 1997/14295
BFH, vom 24.07.1979 - Aktenzeichen VII K 7/77
DRsp Nr. 1997/14295
»§ 68 FGO ist nicht auf den Fall anwendbar, daß die mit der Klage angefochtene verbindliche Zolltarifauskunft gemäß § 23 Abs. 3 ZG außer Kraft getreten ist und die OFD dem Kläger aufgrund eines neuen Antrages für dieselbe Ware eine neue verbindliche Tarifauskunft erteilt hat.«