BFH vom 24.10.1979
I S 8/79
Normen:
FGO § 110 Abs. 1 Satz 1; GewStG § 35b;
Fundstellen:
BFHE 129, 11
BStBl II 1980, 104

BFH - 24.10.1979 (I S 8/79) - DRsp Nr. 1997/14353

BFH, vom 24.10.1979 - Aktenzeichen I S 8/79

DRsp Nr. 1997/14353

»Sind für ein Streitjahr wegen der gleichen Streitfragen Urteile des FG sowohl in der Einkommensteuersache als auch in der Gewerbesteuermeßbetragssache ergangen, ist aber nur in der Einkommensteuersache Revision eingelegt worden, so ist der unmittelbar beim BFH gestellte Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuermeßbescheids wegen der Rechtskraft des finanzgerichtlichen Urteils in der Gewerbesteuermeßbetragssache nicht statthaft.«

Normenkette:

FGO § 110 Abs. 1 Satz 1; GewStG § 35b;