I. Die Steuerpflichtige (Klägerin und Revisionsbeklagte) kaufte durch notariell beurkundete Verträge vom 11. Dezember 1962 mehrere Einlagegrundstücke von Teilnehmern "zum Zwecke der Aufstockung landwirtschaftlicher Kleinbetriebe im Flurbereinigungsverfahren". Die Flurbereinigungsbehörde stimmte den Verträgen zu und versicherte, daß sie der Durchführung der Flurbereinigung dienten. Die Steuerpflichtige beantragte, diese Verträge gemäß § 108 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes vom 14. Juli 1953 (BGBl I, 591) - FlurBG - in Verbindung mit Art. 24 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes vom 11. August 1954 (Bereinigte Sammlung des bayerischen Landesrechts IV S. 365 - BayBS IV, 365 -) - AGFlurBG - steuerfrei zu lassen.
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