I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Kommanditgesellschaft, betreibt eine Bank. Gesellschafter waren im Streitjahr 1959 neben mehreren Komplementären die Beigeladenen zu 1. bis 3. als Kommanditisten. Sowohl die Komplementäre der Klägerin als auch die Beigeladenen zu 1. bis 3. unterhielten bei der Klägerin privat Giro-, Festgeld und Sparguthaben in unterschiedlicher und im Laufe des Jahres wechselnder Höhe. Die Klägerin vergütete hierfür im Streitjahr Habenzinsen in Höhe von insgesamt 150.000 DM. Davon entfielen
a) auf den Beigeladenen zu 1. 50.000 DM,
b) auf den Beigeladenen zu 2. 7.000 DM,
c) auf den Beigeladenen zu 3. 5.000 DM
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62.000 DM.
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