I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Steuerpflichtige) ist Miteigentümerin eines Wohn- und Geschäftsgrundstücks in B. An dem ihr nicht gehörenden Anteil am Grundstückseigentum steht ihr der lebenslängliche Nießbrauch zu.Durch notariell bekundeten Vertrag vom 19. Mai 1950 wurde das Wohn- und Geschäftshaus ab 1. Mai 1950 auf die Dauer von zunächst 20 Jahren an eine GmbH zum Betrieb eines Textileinzelhandelsgeschäfts vermietet. Der Mietvertrag enthielt die Bestimmung, daß für die Mieterin an der Parzelle Nr. ... ein dingliches Benutzungsrecht (beschränkte persönliche Dienstbarkeit) zu bestellen sei. Demgemäß wurde am 10. Oktober 1950 die folgende Grundbucheintragung vorgenommen:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|