BFH vom 25.05.1979
III R 41/78
Normen:
BewG (1965) § 75 Abs. 5 ;
Fundstellen:
BFHE 128, 259
BStBl II 1979, 543

BFH - 25.05.1979 (III R 41/78) - DRsp Nr. 1997/14175

BFH, vom 25.05.1979 - Aktenzeichen III R 41/78

DRsp Nr. 1997/14175

»1. Wochenendhäuser sind als Einfamilienhäuser zu bewerten, wenn sie eine Wohnung enthalten (vgl. BFH-Urteil vom 24.11.1978 III R 81/76 , BFHE 126, 565, BStBl II 1979, 255) und während des ganzen Jahres bewohnbar sind. 2. Der Umstand, daß ein Wochenendhaus in einem im Bebauungsplan ausgewiesenen Wochenendhausgebiet liegt und somit baurechtlich nicht ständig bewohnt werden darf, steht der Artfeststellung als Einfamilienhaus nicht entgegen.«

Normenkette:

BewG (1965) § 75 Abs. 5 ;

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Eigentümer eines Grundstücks, das in einem im Bebauungsplan ausgewiesenen Wochenendhausgebiet liegt. Der Voreigentümer hatte 1955 im damaligen Landschaftsschutzgebiet ein Wochenendhaus errichtet. Das Gebäude enthält eine voll ausgestattete Küche, ein Bad, einen Wohnraum von 27 qm und zwei Schlafräume von 6 und 9 qm. Das Haus wird mit einer Ölfeuerungsanlage beheizt und kann nach seiner baulichen Ausstattung ganzjährig benutzt werden.