BFH - 25.07.1979 (VI R 3/79) - DRsp Nr. 1997/14233
BFH, vom 25.07.1979 - Aktenzeichen VI R 3/79
DRsp Nr. 1997/14233
»In der Nichteinhaltung der zweiwöchigen Ladungsfrist des § 91 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt jedenfalls dann kein Fall der mangelnden Vertretung i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 3FGO, wenn der nicht ordnungsgemäß geladene Verfahrensbeteiligte nachweislich vor dem Termin von dessen Anberaumung Kenntnis erhalten sowie einen Schriftsatz zur Begründung der Klage nach Zugang der Ladung gefertigt und noch vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung bei Gericht eingereicht hat.«