BFH - 26.01.1989 (IV R 300/84) - DRsp Nr. 1997/16340
BFH, vom 26.01.1989 - Aktenzeichen IV R 300/84
DRsp Nr. 1997/16340
»Dem Großen Senat des BFH wird gemäß § 11 Abs. 3, hilfsweise gemäß § 11 Abs. 4FGO folgende Rechtsfrage vorgelegt: Können Vorauszahlungen, die im Konkurs des Bauunternehmens ausgefallen sind, vom Besteller im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgesetzt werden?«