I. Der am ... verstorbene A war Alleininhaber der Firma A & B in S. Herr A war Eigentümer des GrundstÜcks X und Miteigentümer der Einfahrt Y. Die Grundstücke gehörten überwiegend zum Betriebsvermögen der Firma A & B. Die Betriebsgebäude waren im Krieg zum Teil zerstört worden. Ein völliger Wiederaufbau war nicht möglich, da die Grundstücke im Bebauungsplan der Stadt S öffentlichen Zwecken zugewiesen worden waren.
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